GA Auktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel
General-Anzeiger Bonn GmbH, Baunscheidtstraße 17, 53113 Bonn, (nachfolgend „GA“) bietet im Internet unter https//auktion.ga.de eine Online-Plattform an, auf der Rückwärtsauktionen durchgeführt werden.

Der Anzeigenkunde (nachfolgend „Partner“) hat die Möglichkeit, seine Waren und/oder Leistungen in Kooperation mit GA im Rahmen einer Online-Auktion zum Kauf anzubieten.
Wird ein Kaufvertrag zwischen dem Partner und einem Erstbietenden geschlossen und geht der Kaufpreis auf einem Konto des GA ein, kommt parallel ein Anzeigenvertrag zwischen dem GA und dem Partner zustande. Die Zahlungsabwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Partner und dem Erstbietenden sowie des Anzeigenvertrages zwischen dem Partner und dem GA erfolgt nach Maßgabe dieses Kooperations- und Anzeigenvertrages. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien unter Ausschluss entgegenstehender Geschäftsbedingungen des Partners was folgt:

 

§ 1 Pflichten des GA im Rahmen der „Rückwärtsauktion“

1.1 GA wird im Rahmen des von ihm betriebenen Internet-Angebots „GA-Auktion“ die vom Partner angebotenen Waren/Leistungen in Absprache mit dem Partner und nach dessen Freigabe in der Online-Auktion zum Kauf anbieten. Dabei werden die Waren/Leistungen des Partners einzeln beschrieben und mit dem angegebenen regulären Ladenpreis (Startpreis) angeboten. Dieser Startpreis verringert sich so lange in einem vorgegebenen Takt, bis ein Erstbietender durch Betätigen des „Bieten“-Buttons den Kaufvertrag mit dem Partner schließt. Die maximal mögliche Preis-Untergrenze beträgt hier 50 % des Startpreises. Anbieter der Waren/Leistungen ist allein der Partner. GA ist weder Anbieter der Auktionsartikel noch handelt GA als Stellvertreter für den Partner. Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich zwischen dem Partner und dem Erstbietenden durch Angebot und Annahme zustande.

1.2 GA obliegt die Bereitstellung der technischen Plattform, die Überwachung des jeweiligen Bietverfahrens sowie die Benachrichtigung des Partners und des jeweils erfolgreichen Erstbietenden über den Abschluss des Kaufvertrages.

1.3 GA wird die Online-Auktion durch Eigenanzeigen im „General-Anzeiger“ und im Online-Auftritt unter www.ga.de sowie durch weitere Werbemaßnahmen angemessen bewerben.

 

§ 2 Pflichten des Partners im Rahmen der „Rückwärtsauktion“

2.1 Der Auktionspartner verpflichtet sich, GA rechtzeitig die für die Auktion notwendigen Daten und Informationen, insbesondere komplette und eindeutige Beschreibung aller seiner Waren/Leistungen einschließlich dazugehöriger Abbildungen, Zeichnungen, Logos etc. (nachfolgend „Material“) in für die Print- als auch Online-Weiterverarbeitung geeigneter Form vollständig und wahrheitsgemäß zu überlassen. GA werden die für die Weiterverarbeitung durch GA erforderlichen Rechte, u. a. Markenrechte, eingeräumt. GA wird zur Nutzung des zur Verfügung gestellten Materials für die Bewerbung und Durchführung der Rückwärtsauktion berechtigt. Der Partner sichert zu, dass der angegebene Startpreis bis 4 Wochen nach Ablauf seiner Auktion dem Preis entspricht, zu dem die Ware/Leistung auf seinen eigenen Vertriebskanälen angeboten wird.

2.2 Der Partner verpflichtet sich, im Zeitraum von 4 Wochen nach Auktionstag die oben genannten Waren/Leistungen in der dort genannten Anzahl oder Menge vorrätig zu halten. Er ist daneben verpflichtet, in diesem Zeitraum die Waren/Leistungen in seinem(n) Ladengeschäft(en) und seinen etwaigen Versandangeboten nur zu den in der Anlage genannten Bedingungen, insbesondere nur zu dem dort genannten Ladenpreis anzubieten.

2.3 Die Parteien sind sich einig, dass der Kaufvertrag auf der Online-Plattform ausschließlich zwischen dem Partner und dem Erstbietenden zustande kommt und dass die gesetzlichen Vorschriften gelten, insbesondere Gewährleistungs- und Rücktrittsrechte. Den Entschädigungsaufwand bei einer Stornierung der Ware/Leistung muss der Partner beim vom Kauf zurücktretenden Erstbietenden geltend machen, der GA leistet keine Zalungen für Stornierungen betreffend das Vertragsverhältnis des Partners und Erstbietenden der Ware/Leistung. Der Partner verpflichtet sich, in seiner Anzeigengestaltung den Erstbietenden auf seine AGB hinzuweisen, insbesondere auf die bei einer Buchungsstornierung anfallenden Gebühren. Für Pauschalreisen nach § 651 a ff. BGB obliegt es dem Partner als Vertragspartner des Erstbietenden, diesem nach dem Zuschlag die gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter zu übermitteln.

2.4 Der Partner wird die Versandabwicklung, die Erfassung von Retouren, Rückgaben nach Widerruf, Kundenreklamationen, Gewährleistungs- und Garantiefällen sowie sämtliche weiteren von Kunden erhobenen Ansprüche abwickeln und durchführen und den Verlag von allen Ansprüchen des Kunden und Dritter in Bezug auf den Kaufgegenstand umfassend und auf erstes Anfordern freistellen.

2.5 Der Partner verpflichtet sich beim Angebot von physischen Produkten, sämtliche Vorschriften der EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988) einzuhalten. Dabei kommt er insbesondere folgenden Verpflichtungen nach:

2.5.1 Der Partner übermittelt GA dafür insbesondere die oben unter „Produktangaben und Bilddateien“ anzugebenden Informationen gemäß Art. 22 Abs. 9 Verordnung (EU) 2023/988 in geeigneter Form. Stellt der Partner die benannten Informationen nicht zur Verfügung, kann das jeweilige Produkt nicht zur Auktion eingestellt werden.

2.5.2 Der Partner informiert GA unverzüglich über mögliche Sicherheitswarnungen und -probleme, Unfälle oder Produktsicherheitsrückrufe hinsichtlich der angebotenen Produkte.

2.6 Der Partner verpflichtet sich die personenbezogenen Daten, die er von GA erhalten hat, vertraulich zu behandeln und im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz nur für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verarbeiten. Nach Beendigung der Vertragsbeziehung wird der Partner die erhaltenen personenbezogenen Daten löschen, soweit eine längere Speicherung nicht gesetzlich angeordnet oder erlaubt ist.

§ 3 Anzeigenvertrag, Zahlungsabwicklung

3.1 GA und Partner schließen unter der aufschiebenden Bedingung a) des Zustandekommens eines wirksamen Vertrags über die im Rahmen der Auktion angebotenen Waren/Leistungen zwischen dem Partner und dem Erstbietenden sowie b) Zahlungseingang des jeweiligen Kaufpreises einen Vertrag über Anzeigenvolumen im Gegenwert des Ladenpreises netto (d.h. ohne MwSt.) der verkauften Ware/Leistungen. Für diesen Gegenwert gilt jeweils gültige Anzeigenpreisliste.

3.2 GA gewährt für diesen Anzeigenvertrag einen Rabatt in Höhe der Differenz zwischen dem Netto-Ladenpreis der Ware/ Leistung und dem tatsächlich im Rahmen der Rückwärtsauktion erzielten Kaufpreis abzüglich der zuvor vereinbarten Umsatzsteuer.

3.3. Umsatzsteuer-Differenzen sind durch den Anzeigenkunden durch Zahlung an GA auszugleichen, Bsp. GA 19 % USt. und der Anzeigenkunde 7 % oder 0 % USt.

3.4 Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung tritt der Partner seinen Kaufpreiszahlungsanspruch gegen den Erstbietenden bereits jetzt an GA ab. GA nimmt diese Abtretung an. GA erhält damit das Recht, vom Erstbietenden die Zahlung des jeweiligen Kaufpreises für die Auktionsartikel auf ein Bankkonto von GA zu fordern und die eingegangenen Beträge als eigene zu vereinnahmen.

3.5 Der abgetretene Kaufpreiszahlungsanspruch aus der Versteigerung ist erfüllungshalber der Gegenleistung des Partners für die Medialeistungen.

3.6 GA wird den Partner bei Zahlungseingang informieren und dem Erstbietenden ein Zertifikat ausstellen, das diesen berechtigt die ersteigerte Leistung des Partners in Anspruch zu nehmen.

3.7 GA ist verpflichtet, den eingenommenen Kaufpreis dem Erstbietenden im Falle der Ausübung eines Widerrufs- oder Rückgaberechts zu erstatten. Ein Anzeigenvertrag kommt dann nicht zustande. Soweit bereits Medialeistungen durch GA erbracht worden sind, hat der Partner für die Werbemaßnahmen den ursprünglichen Versteigerungsbetrag zu zahlen.

3.8 GA ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis von einem säumigen Erstbietenden einzufordern oder gerichtlich geltend zu machen. Im Falle der Nichtzahlung durch einen säumigen Erstbietenden ist GA berechtigt, dem Partner den Kaufpreiszahlungsanspruch zurückabzutreten. Darüber hinaus berechtigt der Partner in diesen Fällen die GA in dessen Namen vom Kaufvertrag des Partners mit dem Käufer zurückzutreten. Die Parteien sind sich einig, dass in einem solchen Fall ein Anzeigenvertrag mangels Eingangs des Kaufpreises bei GA nicht zustande gekommen ist.

3.9 Für den Fall, dass ein Partner nicht nur einen Auktionsartikel zur Verfügung stellt und im Rahmen der Auktion mehrere Kaufverträge zustande kommen, werden die parallel geschlossenen Einzelanzeigenverträge nach dem letzten Auktionstag des Partners zu einem Gesamtanzeigenvertrag über das erzielte Gesamtanzeigenvolumen zusammengefasst.

3.10 Das Anzeigenvolumen kann vom Partner ab 4 Wochen nach dem letzten Auktionstag für den Zeitraum von einem Jahr durch Schaltung von Werbung für sein Unternehmen auf ga.de oder in der Print-Ausgaben des General Anzeigers abgerufen werden, sofern die Zahlung durch den Erstbietenden an GA erfolgt ist. Das Guthaben gilt für alle Print- und Online-Werbekampagnen. Ausgenommen sind Beilagen, Prospekte, Memosticks und Messen & Events. Ein etwaiges noch offenes Guthaben des Partners verfällt nach Ablauf dieses Jahres ersatzlos. GA behält sich ein Schieberecht hinsichtlich der Platzierung und des Erscheinungstermins vor. Der Preis der einzelnen Anzeige richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von GA. Die jeweils gültigen Preislisten (https://medien.ga.de/mediadaten) und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GA für das Anzeigengeschäft (https://medien.ga.de/agb-fuer-werbeanzeigen) sind Bestandteil dieses Vertrages.

3.11 Für vom Partner aufgrund dieses Vertrages gebuchte Anzeigen werden von GA Rechnungen gemäß Preisliste abzüglich des jeweiligen Rabatts an den Partner gemäß Ziffer 3.2 erstellt. Die Rabattierungen gemäß diesem Vertrag haben keine Auswirkung auf etwaige sonstige Anzeigenverträge des Partners mit GA.

§ 4 Freistellung, Haftung

4.1 Der Partner trägt die Verantwortung und das Risiko für die rechtliche Zulässigkeit (insbesondere im Hinblick auf das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht) für die durch ihn angebotenen Waren/Leistungen und seine Werbe- und sonstigen Angaben (u.a. insbesondere bezüglich der Vollständigkeit und Richtigkeit der in der Anlage abgefragten Angaben). GA ist zur Prüfung der Zulässigkeit bzw. Vollständigkeit des Angebots und/oder der Angaben des Partners nicht verpflichtet. Der Partner sichert zu, dass er Inhaber der Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien ist und dass er zur Gewährung der in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte befugt ist, ohne das Gesetz oder die Rechte Dritter zu verletzen. Der Partner stellt GA für den Fall, dass GA von Dritten wegen der Verletzung ihrer Rechte aufgrund der vertragsgemäßen Benutzung des Materials in Anspruch genommen wird, vollständig, einschließlich der Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung, frei. Der Partner stellt GA auch von sonstigen Ansprüchen Dritter frei, die auf das Angebot, die Angaben oder die Vorlagen des Partners zurückgehen und gegen GA geltend gemacht werden. GA verpflichtet sich, den Partner unverzüglich bei Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte zu informieren und sich eng mit ihm abzustimmen.

4.2 GA haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund mindestens leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Dies gilt auch für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Verlages. Die Schadensersatzpflicht ist – abgesehen von der Haftung für Vorsatz und schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Schadenersatzansprüche gegen den Verlag ausgeschlossen.

4.3 Bei Unterbrechung der Rückwärtsauktion ohne Verschulden des GA aus technischen oder rechtlichen Gründen, Fehlfunktionen der Übertragungstechnik, des Netzes, der Server, der Software, Verlust oder Unvollständigkeit sowie Verzögerung der Angebots- oder Gebotsdaten und/oder sonstigen Gründen außerhalb des Einflussbereiches von GA (höhere Gewalt) ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Sonstige gesetzliche Rechte des Partners bleiben unberührt.

§ 5 Schlussbestimmungen

5.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung oder des Schriftformerfordernisses bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn.

5.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien werden an Stelle der unwirksamen Bestimmungen andere, wirksame vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst gleich oder nahekommen. Dies gilt auch für etwaige Regelungslücken